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Das Recht der Heckenwirtschaften (Ableitung von Häcker) hat seinen Ursprung im Jahre 791 . Ein Erlass Karls des Grossen.regelte detailliert die Bewirtschaftung der kaiserlichen Güter. Daraus wurde im Laufe der Jahre in Deutschland, Österreich und Südtirol ein Rechtsanspruch auf Weinausschank abgeleitet. Seitdem dürfen Winzer ihren Wein mit der Auflage ausschenken dass dies nur vier Monate im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten geöffnet haben und max. 40 Sitzplätze vorhanden sind. Es dürfen nur einfache Speisen angeboten werden In früher Zeit wurde vom Winzer das Wohn-oder Schlafzimmer oder die Garge ausgeräumt und mit “ Festzeltganituren” bestückt. Die Öffnung zeigten Sie durch das Heraushängen eines Besens an. Viele Betreiber von Heckenwirtschaften haben heute eine Gaststättenkonzesion. Viele Einrichtungen der heutigen Heckenwirtschaften entsprech meist dem heutigen Zeitgeist.. Zur Weinlesezeit werden oft auch Bremser ( Federweißer) ausgeschenkt. |